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Ihre Strafverteidiger in Düsseldorf – Kanzlei Rosenkranz, Timm, Mameghani

Strafverteidiger in Düsseldorf

Ihre Strafverteidiger in Düsseldorf, die Herren Rechtsanwälte Torsten Timm und Nicolai Mameghani

Rechtsanwaltskanzlei
Rosenkranz * Timm * Mameghani
Ihre Düsseldorfer Strafverteidiger

Die Herren Rechtsanwälte Torsten Timm und Nicolai Mameghani sind ausschließlich bundesweit als Strafverteidiger tätig. Grundsätzlich darf sich jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt als Strafverteidiger bezeichnen, da die Bezeichnung Strafverteidiger bedauerlicherweise berufsrechtlich nicht geschützt ist.

Der Strafverteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Der Strafverteidiger ist der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gleichgeordnet. Der Strafverteidiger ist insoweit gleichberechtigt und nicht an Weisungen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gebunden.

Ihre Strafverteidiger in Düsseldorf sind auch als Pflichtverteidiger im Einsatz

Das gilt natürlich auch für den Pflichtverteidiger. Ein Pflichtverteidiger hat als Strafverteidiger die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Wahlverteidiger. Ein Pflichtverteidiger ist dann vom Gericht zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch keinen (Wahl-) Strafverteidiger hat, aber ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen (Mindeststrafe von 1 Jahr) vorgeworfen wird oder ein Bewährungswiderruf in anderer Sache droht. Der Beschuldigte hat das Recht, sich einen Strafverteidiger auszusuchen, der ihm dann vom Gericht als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Im Übrigen gehen die Kosten für eine Pflichtverteidigung nur im Jugendstrafrecht zu Lasten der Staatskasse. Grundsätzlich hat ein verurteilter Erwachsener die Kosten, die sein Pflichtverteidiger von der Staatskasse ersetzt erhält, zu tragen.

Die Herren Rechtsanwälte Torsten Timm und Nicolai Mameghani, die täglich ihrem Beruf als Strafverteidiger in Düsseldorf nachgehen, führen darüber hinaus seit fast zwei Jahrzehnten den Titel des Fachanwaltes für Strafrecht. Der Verleihung dieser Zusatzqualifikation durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ging neben einem theroretischen Lehrgang auch ein Nachweis von umfangreicher anwaltlicher praktischer Tätigkeit als Strafverteidiger voraus. Darüber hinaus müssen die Herren Rechtsanwälte Torsten Timm und Nicolai Mameghani der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf jährlich durch Vorlage von Teilnahmebescheinigungen an Fortbildungsseminaren nachweisen, dass sie sich kontinuierlich auf dem Rechtsgebiet als Strafverteidiger fortbilden.