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Steuerstrafrecht

Zu unterscheiden sind Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.

Dabei wird dem Täter vorgeworfen, den Finanzbehörden gegenüber unrichtige bzw. unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht zu haben (z.B. Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei).