More Website Templates @ TemplateMonster.com - January21, 2013!

Revisionsrecht

Revision bezeichnet ein Rechtsmittel, welches das angefochtene Urteil entweder durch das jeweils zuständige Oberlandesgericht oder den Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf mögliche durch die Vorinstanz verwirklichte Rechtsfehler überprüft.

Anders als das Rechtsmittel der Berufung handelt es sich also bei der Revision nicht mehr um eine Tatsacheninstanz. Nach Durchlaufen des Revisionsverfahrens ist der ordentliche Rechtsweg erschöpft. In Einzelfällen können eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, ein Wiederaufnahmeverfahren oder aber auch ein Gnadengesuch dennoch weiterführen.